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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Abweichende Vereinbarungen
Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung.
2) Angebot und Vertragsabschluss
a) Kostenvoranschläge werden von uns gewissenhaft und so genau als möglich aufgestellt.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten.
b) Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts- und Maßangaben handelt es sich um
Circa-Angaben, wenn sie nicht schriftlich garantiert werden.
c) Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung das
Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest.
d) Nebenabreden und mündliche Erklärungen inkl. Zusicherungen und Garantien
unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und
Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.
3) Preise
Unsere Preise sind in € zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben.
4) Lieferfristen
Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich, da
unsere Mitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, mündliche Terminzusagen zu machen.
Die Liefertermine gelten unter den Vorbehalten, dass
– wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden,
– unvorhersehbare Umstände einschl. Streik sowie Aussperrung und Force Majeure
die Erfüllung der Verpfl ichtungen nicht hindern,
– der Kunde seinen Mitwirkungspfl ichten (Übergabe erforderlicher Unterlagen, Informationen
u.a.) rechtzeitig nachkommt.
5) Gewährleistung
a) Wir verpfl ichten uns, bei Mängeln von Kaufgegenständen oder Werken nach unserer
Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Neulieferung.
Für den Fall, dass die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, bleiben dem
Kunden die Rechte nach §§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB (Rücktritt oder Minderung). Ein
Rücktritt wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung setzt mindestens drei vergebliche
Nachbesserungsversuche voraus.
Schadenersatz müssen wir gewährleistungshalber nur leisten, wenn wir den
Schaden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Diese
Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit
eines Menschen eintritt.
b) Sollte der Kunde seinerseits wegen einer von uns gelieferten neu hergestellten
beweglichen Sache Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sein, bleiben ihm die
Rechte aus §§ 478, 479 BGB unbenommen.
c) Der Kunde verpfl ichtet sich, Kauf- oder Mietgegenstände und sonstige Leistungen
bei der Übergabe bzw. Abnahme sorgfältig zu überprüfen und uns anzuzeigen,
wenn sich ein Mangel zeigt. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige
unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels erfolgen. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
d) Bei unsachgemäßen Eingriffen Dritter in Liefergegenstände oder Leistungen ohne
unsere Genehmigung erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
e) Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen.
f) Die im Prospektmaterial und Angebotstext enthaltenen technischen Daten und
Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf Angaben der Hersteller.
Wir selbst können deshalb diese Eigenschaften dem Kunden grundsätzlich nicht
garantieren.
g) Die Gewährleistungsverjährungsfrist beträgt ein Jahr. Bei Schadenersatzansprüchen
aus von uns zu vertretenden Vorsatz und im Fall von §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1
Nr. 2 BGB gelten die gesetzlichen Fristen. § 479 BGB bleibt unberührt.
6) Ausschluss von Ansprüchen
Sofern nicht unsere Betriebshaftpfl ichtversicherung eingreift und sofern nicht wesentliche
Vertragspfl ichten (sog. Kardinalpfl ichten) betroffen sind, haften wir für Schäden
nur für uns gesetzlich zuzurechnendes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
Im Fall von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen gilt diese
Ausnahme nicht.
7) Schadenminderung/Datensicherung
Der Kunde verpfl ichtet sich, alle Vorkehrungen zur Minderung evtl. auftretender
Schäden zu treffen und dabei insbesondere die Datensicherung täglich mit mindestens
fünf in regelmäßigem Wechsel eingesetzten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu
allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für
Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären,
ist unsere Haftung ausgeschlossen.
8) Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
9) Zahlung
a) Alle Rechnungen sind bei Fälligkeit sofort netto Kasse zu bezahlen, sofern keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Verzug tritt am fünften Tag nach
Fälligkeit und Rechnungsdatum ein.
b) Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung aufgrund von uns nicht
anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig.
c) Wenn nach vorheriger Vereinbarung Wechsel angenommen werden, so erfolgt dies
nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Mehrwertsteuer gehen
nach Maßgabe der Privatbankensätze zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort
fällig.
10) Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben
in unserem Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus
unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
11) Schutz- und Urheberrechte
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Software-Leistungen, Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen, Angebotsunterlagen etc. verbleiben bei uns. Die ge–
nannten Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
12) Zusatzbedingungen
a) Zusatzbedingungen für Service-Leistungen
In Ergänzung zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen gilt bei Installations- und
Service-Leistungen folgendes:
(1) Betriebsfremde Arbeiten
Unsere Angebote erfassen nicht betriebsfremde Arbeiten (z.B. Erstellung von
Mauerdurchbrüchen, Malerarbeiten etc.).
(2) Kostenvoranschläge
Soweit in Kostenvoranschlägen die Preisansätze nicht garantiert sind, wird
der Kunde von uns unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass eine
Überschreitung des Voranschlags um mehr als 20 % zu erwarten ist. Der Kunde
ist dann berechtigt, den Vertrag gem. § 650 BGB zu kündigen.
(3) Zwischenrechnungen
Installations- und Servicearbeiten, die in ihrer Gesamtlänge über einen Zeit–
raum von mehr als sechs Wochen laufen, berechtigen uns zu 14-tägigen
Zwischenrechnungen, die sofort fällig sind.
b) Zusatzbedingungen für Software-Leistungen
In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Software-Leistungen
folgendes:
(1) Standard-Programme
Der Leistungsumfang von Standard-Software (Grundsatzprogrammpakete und
Branchenprogrammpakete) ist in der jeweils zugehörigen und dem Auf–
traggeber ausgehändigten Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende
oder zusätzliche Anforderungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich
bestätigt worden sind. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusagen nicht
bevollmächtigt.
(2) Individual-Programme
Die Programmfestlegung für die Individual-Software nach ihrem Leistungs–
umfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Kunden
vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Program–
mierung. Die Programmfestlegung wird dem Kunden schriftlich bestätigt (vgl.
Ziffer 2 c).
(3) Nutzungsrecht
Der Kunde hat das Recht, die Programme in der vom Lizenzgeber bestimmten
Betriebsumgebung entweder in dem Umfang zu nutzen, der in der Anlage zum
Vertrag bzw. im Programmschein im einzelnen festgelegt ist, oder – sofern keine
genaue Festlegung erfolgt – die Programme für einen einzelnen Anwender auf
einem einzelnen Computer zu nutzen.
(4) Fremdlizenzen
Wir übertragen Lizenzen Dritter nur zu deren Lizenzbedingungen.
13) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bremen.
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zu Kunden ist
Bremen; für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir
sind befugt, den Kunden auch vor jedem anderen nach den gesetzlichen Vorschriften
zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht
für Unternehmer, die nicht Kaufleute sind.
12/2004
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